Der Pfarrkindergarten Rehhof führt eine Gruppe, in die gemäß der Vorschrift des Salzburger Kindergartengesetzes ( § 8 Abs. 1 ) nicht mehr als 25 Kinder aufgenommen werden dürfen.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für das Kind beginnt mit der persönlichen Übergabe durch Eltern oder deren Beauftragte und endet mit der Abholung des Kindes.
Die Berechtigung für das Abholen durch verantwortliche Beauftragte ist von den Erziehungsberechtigten der Kindergartenleitung vorher mitzuteilen.
Für die vom Kind mitgebrachten Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Homepage
Ich erkläre mich einverstanden damit, dass Fotos meines Kindes auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen.
Ausstattung
Das Kind benötigt:
Wir bitten Sie:
(Die Kindergartenordnung wurde in Zusammenarbeit von Leiterinnen kirchlicher Kindergärten und von Ordenskindergärten der Erzdiözese Salzburg erstellt und vom Verwaltungsausschuss der Pfarre Rehhof beschlossen.)