Kindergartenordnung

Der Pfarrkindergarten Rehhof führt eine Gruppe, in die gemäß der Vorschrift des Salzburger Kindergartengesetzes ( § 8 Abs. 1 ) nicht mehr als 25 Kinder aufgenommen werden dürfen.

Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für das Kind beginnt mit der persönlichen Übergabe durch Eltern oder deren Beauftragte und endet mit der Abholung des Kindes.
Die Berechtigung für das Abholen durch verantwortliche Beauftragte ist von den Erziehungsberechtigten der Kindergartenleitung vorher mitzuteilen.
Für die vom Kind mitgebrachten Wertsachen wird keine Haftung übernommen. 

Homepage
Ich erkläre mich einverstanden damit, dass Fotos meines Kindes auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen.

Ausstattung
Das Kind benötigt:

  • dem Wetter und dem Kindergartenbesuch entsprechende Kleidung
  • Hausschuhe und rutschfeste Gymnastikschuhe (Socken)
  • Turnsackerl mit Turnhose und T-Shirt
  • Jausentasche mit "gesunder Jause"
  • Foto für den Geburtstagskalender
  • Papiertaschentücher und Tee
     
     

Bitten an die Erziehungsberechtigten

Wir bitten Sie:

  • Ihr Kind pünktlich, bis spätestens 9 Uhr und regelmäßig zu bringen, sowie auch pünktlich abzuholen.
  • nur verlässliche und verantwortungsbewusste Personen mit der Übergaben / Abholung Ihres Kindes zu beauftragen.
  • dem Kind keine Süßigkeiten oder Kaugummis mitzugeben.
  • Erkrankungen oder sonstige Verhinderungen des Kindes unverzüglich der Kindergartenleitung mitzuteilen.
  • Anschriftsänderungen (Telefonnummer, Adresse,...) bekanntzugeben.
  • um guten Kontakt und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Interesse Ihres Kindes.

 (Die Kindergartenordnung wurde in Zusammenarbeit von Leiterinnen kirchlicher Kindergärten und von Ordenskindergärten der Erzdiözese Salzburg erstellt und vom Verwaltungsausschuss der Pfarre Rehhof beschlossen.)