Anmeldetage: Immer in der Woche nach den Semesterferien!
Das Kind muss von den Eltern persönlich bei der Kindergartenleitung angemeldet werden.
Zur Anmeldung mitzubringen sind:
- Geburtsurkunde
- Impfpass
- Arbeitsbestätigung bei Berufstätigkeit der Mutter
Vorraussetzung für die Aufnahme in den Kindergarten ist die "Kindergartenreife" in körperlicher, sozialer und emotionaler Hinsicht!
Abmeldungen vom Besuch des Kindergartens sind mindestens 4 Wochen vorher bei der Kindergartenleitung einzubringen.
Ab 1. Mai ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Aufnahmeregelung
- Vorrangig sind Kinder aus der eigenen Pfarre, d.h. Rehhof
- Kinder, die dem Alter nach dem Schuleintritt am nächsten stehen
- Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen die Ermöglichung eines Kindergartenplatzes geboten scheint
(Alleinerziehende, Einzelkinder, Berufstätige,... innerhalb dieser Punkte erfolgt die Reihung dem Alter nach) - Kinder, deren Geschwister den Kindergarten besuchen
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Kind einen zusätzlichen Förderbedarf benötigt, können wir diesem nicht gerecht werden!
In unserem Kindergarten können Kinder ab dem 3. Geburtstag aufgenommen werden. In Einzelfällen (Alleinerziehende Eltern, Berufstätigkeit beider Elternteile,...) können Kinder bereits 3 Monate vor ihrem 3. Geburtstag aufgenommen werden, wenn:
- die kindliche Reife vorhanden ist,
- freie Plätze vorhanden sind (das Kind nimmt bis zum 3. Geburtstag den Platz zweier Kinder ein),
- die Aufnahme vom Kindergartenreferat berücksitigt und genehmigt wird.
Ausschließungsgründe
Vom Besuch des Kindergartens kann ein Kind ausgeschlossen werden, wenn:
- durch sein Verhalten (z.B. Gebrechen, Milieu- oder Verhaltensstörungen) eine Beeinträchtigung der anderen Kinder oder des Kindergartenbetriebes zu befürchten ist,
- die Kindergartenordnung missachtet wird, z.B. keine ordnungsgemäße Übergabe oder Abholung des Kindes erfolgt,
- das Kind ohne hinreichenden Grund dem Kindergarten länger als zwei Wochen oder wiederholt fernbleibt,
- die Zahlungsverpflichtung nicht eingehalten wird.
Die Entscheidung über Aufnahme oder Ausschluss treffen in Zweifelsfällen gemeinsam die Kindergartenleitung, der Pfarrer als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, sowie dessen Stellvertreter.